Gericht Berlin: Apples Datenschutzerklärung verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht

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Apple verstoße gegen deutsches Datenschutzrecht, indem es in seiner Datenschutzerklärung eine umfassende Gesamteinwilligung der Nutzer einfordere, urteilte das Landgericht Berlin.

Apples Bedingungen für die Weitergabe personenbezogener Daten an das Unternehmen seien zu weit gefasst, urteilte das Gericht am 30. April laut Ein Urteil veröffentlicht vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) am Dienstag.

Der VZBV forderte 2011, dass Apple Sales International keine unlauteren Vertragsklauseln mehr verwenden solle Datenschutz-Bestimmungen wie auf der deutschen Website veröffentlicht, sagte Helke Heidemann-Peuser, Rechtsanwältin und Leiterin der Rechtsdurchsetzungsabteilung des VZBV. Nach dieser Abmahnung habe sich Apple verpflichtet, fünf dieser Klauseln zu ändern, aber das sei nicht genug, weshalb der VZBV im Februar 2012 beschlossen habe, Apple zu verklagen, sagte sie.

Nachdem Apple verklagt worden war, verpflichtete sich das Unternehmen, zwei weitere Klauseln zu ändern, wonach der Rechtsstreit über die acht verbleibenden strittigen Klauseln fortgesetzt wurde, sagte Heidemann-Peuser. Das Gericht stellte fest, dass Apple mit all diesen Klauseln gegen das Gesetz verstößt, fügte sie hinzu.

In seiner deutschen Datenschutzerklärung, die ähnlich ist zu dem in den USA verwendeten, gibt Apple beispielsweise an, dass jemand, der Apple und seine Tochtergesellschaften kontaktiert, möglicherweise Informationen über diese Person miteinander teilt. Apple gibt außerdem an, dass diese Informationen mit anderen Informationen kombiniert werden können, um Produkte, Dienste, Inhalte und Werbung bereitzustellen und zu verbessern.

Diese Klausel verstößt gegen das Gesetz, da Kunden nicht wissen, welche Daten in welchem ​​Umfang verwendet werden, urteilte das Gericht, entsprechend der VZBV.

Eine weitere problematische Klausel gibt Apple das Recht, die Informationen zu sammeln, die jemand über Freunde und Familie wie Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, wenn jemand einen Geschenkgutschein oder Produkte verschickt oder andere einlädt, sich einem Benutzer in einem Apple-Forum, Heidemann-Peuser, anzuschließen genannt. Dies sei illegal, da Apple zur Verarbeitung dieser Daten die Zustimmung des Drittanbieters benötige, sagte sie.

Apple erklärt auch, dass es genaue Standortdaten sammeln, verwenden und teilen kann, einschließlich der geografischen Echtzeitdaten Standort des Apple-Computers oder -Geräts eines Benutzers, um standortbezogene Dienste wie Werbung auf Apple bereitzustellen Produkte. Die gesammelten Daten sind gemäß der Richtlinie von Apple anonym. Bei der Nutzung von standortbasierten Diensten seien die Daten jedoch immer auf eine Person zurückzuführen, so das Gericht, weshalb auch diese Klausel untersagt sei.

Diese Klauseln müsse Apple nun ändern, sagte Heidemann-Peuser. „Sie müssen sehr spezifisch sein“, sagte sie und fügte hinzu, dass Apple die ausdrückliche Zustimmung der Benutzer einholen muss, anstatt sie einer zu weit gefassten Datenschutzrichtlinie zustimmen zu lassen.

Das Unternehmen muss dies jedoch nicht sofort tun, da Apple gegen das Urteil Berufung einlegen kann, was der VZBV von dem Unternehmen erwartet.

Apple hat auf eine Bitte um Stellungnahme nicht geantwortet.

  • Apr 17, 2023
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